Gezielte Angriffe auf Ihren Ruf sind keine Meinungsäußerung – sie sind potenziell strafbar. Das deutsche Recht bietet Ihnen scharfe Werkzeuge: vom Wettbewerbsrecht bis zum Strafgesetzbuch.
Nicht jede negative Bewertung ist eine Fake-Bewertung. Aber es gibt klare Muster, die auf koordinierte Angriffe hindeuten. Diese lassen sich identifizieren – und rechtlich angreifen.
Automatisierte oder gekaufte Bewertungen aus Bewertungsfabriken. Oft erkennbar an generischen Profilen, identischen Formulierungen und unrealistischen Zeitmustern.
Wettbewerber, die sich als Kunden tarnen. Ein klarer Verstoß gegen das UWG – und bei unwahren Tatsachenbehauptungen auch strafrechtlich relevant.
Ehemalige Mitarbeiter, die nach dem Ausscheiden Rache nehmen – oft gleichzeitig auf Google UND Kununu. Ein typisch deutsches Muster.
Deutschland hat eines der strengsten Systeme zum Schutz vor Rufschädigung. Diese Gesetze sind Ihre Hebel gegen koordinierte Angriffe.
Wer als Konkurrent getarnt als „Kunde" auftritt und negative Bewertungen hinterlässt, handelt wettbewerbswidrig. Das UWG verbietet ausdrücklich die Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern – auch durch getarnte Dritte.
Wer Tatsachen behauptet, die er nicht beweisen kann und die geeignet sind, jemanden in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, macht sich der üblen Nachrede strafbar. Der Täter muss nicht einmal wissen, dass die Behauptung falsch ist.
Die Steigerung der üblen Nachrede: Wer wissentlich Lügen verbreitet, um jemanden zu schädigen, begeht Verleumdung. Dies ist ein Offizialdelikt mit Strafrahmen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bei öffentlicher Begehung.
Was intuitiv erscheint – die Vorwürfe öffentlich entkräften – ist rechtlich gefährlich. Im deutschen Prozessrecht kann eine Antwort als Indizienbeweis gewertet werden, dass Sie den Kontakt mit dem Bewerter anerkennen.
Das Problem: Wenn Sie auf eine Bewertung antworten mit „Das tut uns leid, so sollte das nicht sein" oder „Wir können diesen Vorfall nicht nachvollziehen", implizieren Sie, dass Sie den Bewerter als (möglicherweise unzufriedenen) Kunden akzeptieren.
Die Folge: Das Kernargument für die Löschung – „Diese Person war nie Kunde" – wird erheblich geschwächt. Sie haben selbst einen Kontakt suggeriert.
Die einzig sichere Strategie: Schweigen + systematische Löschung. Keine öffentliche Reaktion. Keine private Nachricht. Nur der formelle Weg über Google.
Das Reputations-Schutz-System analysiert Muster, die auf koordinierte Angriffe hindeuten. Wir formulieren Beschwerden auf Basis des „Verstoß gegen Google-Richtlinien" (Spam & Fake Content) – verstärkt durch die deutsche Rechtslage.
Sie identifizieren im System die Bewertungen, die Ihnen verdächtig erscheinen. Wir prüfen auf die genannten Muster.
Basierend auf den Indizien klassifizieren wir: Bot-Attack, Konkurrenz-Sabotage (UWG), oder strafrechtlich relevante Rufschädigung (§186/187 StGB).
Das System erstellt die passende Beschwerde: „Verstoß gegen Google-Richtlinien: Spam & Fake Content" – mit Verweis auf deutsche Rechtsnormen bei UWG/StGB-relevanten Fällen.
Bei eindeutigen Verstößen (nachweisliche Verleumdung, identifizierbare Konkurrenz) können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden – bis hin zur Strafanzeige.
In Deutschland beobachten wir ein typisches Muster: Ehemalige Mitarbeiter hinterlassen nach dem Ausscheiden gleichzeitig negative Bewertungen auf Google (als „Kunde") und auf Kununu (als Mitarbeiter). Dieser Zusammenhang ist ein starkes Indiz für koordinierte Rufschädigung – und stärkt den Löschungsantrag erheblich.
Unser Tipp: Prüfen Sie bei verdächtigen Google-Bewertungen immer auch Ihr Kununu-Profil auf zeitlich nahe Einträge. Diese Korrelation ist ein mächtiges Argument.
Koordinierte Fake-Bewertungen sind keine Kavaliersdelikte – sie können existenzbedrohend sein. Je schneller Sie handeln, desto besser. Schweigen + systematische Löschung ist der einzig sichere Weg.
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